Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Praxisnahe Tipps zur rechtlichen Umsetzung
Chancen und Risiken für Logistiker
Zu den TerminenMit Inkrafttreten des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (kurz: LkSG) werden auch die Logistiker vor neue Herausforderungen gestellt. Das Gesetz betrifft nicht nur große Unternehmen, die in seinen direkten Anwendungsbereich fallen. Auch all jene, die unmittelbare wie mittelbare Lieferbeziehungen zu Zulieferern ins Ausland pflegen, sind von von der Einführung des Gesetzes betroffen. Sie alle stehen vor der Herausforderung, sich vertraglich bestmöglich abzusichern.
Ergänzend dazu haben sich im März 2024 das Europäische Parlament und der Rat auf die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit („Corporate Sustainability Due Diligence Directive“, kurz: CSDDD) geeinigt. Ziel der CSDDD („CS Triple D“) ist der weltweite Schutz von Umwelt und Menschenrechten. Der Kern der europäischen Richtlinie ist ebenfalls die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette.
Informieren Sie sich in unserem BVL Online-Seminar über die gesetzliche Rechtslage. Lernen Sie, die Chancen und Risiken, die Gesetz und europäische Richtlinie mit sich bringen, optimal zu bewerten, um rechtlichen Anforderungen zu genügen und Risiken zu minimieren.
Seminarinhalte
Sie erhalten einen Überblick über die
- Gestaltungsmöglichkeiten für den Auftraggeber
- Ziele und Regelungen des LkSG und der CSDDD
- unmittelbare Anwendbarkeit
- beschränkt für Logistiker
- Regelungen für eigene Niederlassungen im Ausland (Produktion und Logistik) - mittelbaren Auswirkungen auf die logistische Beziehung (Mengengarantien, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Haftung)
- Gestaltungsmöglichkeiten für Verträge
- Risikominimierung
- Einflussmöglichkeiten durch vorsorgliche Regelungen
Zielgruppe
- Logistikmanager,
- Inhaber oder auch Geschäftsführer, gleich ob Auftraggeber oder Dienstleister,
- Compliance- und Riskmanager
- Projekt- und Logistikleiter
Referent
RA Dr. Karl-Heinz Gimmler
Fachanwalt für Steuer-, Transport- und Speditionsrecht, Spezialanwalt für Kontraktlogistik- und Logistik-Outsourcingrecht, Gimmler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Koblenz
Wichtiger Hinweis
Für die Teilnahme an diesem BVL Online-Seminar sind Sie als Teilnehmer für die Bereitstellung der geeigneten Technik verantwortlich.
Software: Die Live-Übertragung erfolgt mit der Software Teams.
Audio: Zur Audioübertragung (Lautsprecher und Mikrofon) wird ein Headset empfohlen, da hier im Gegensatz zu Lautsprecher und Mikrofon Ihres PCs keine Nebengeräusche entstehen. Während des Online-Seminars gibt es Gruppenübungen, bei denen Sie zum Sprechen zugeschaltet werden.
Bei Fragen, sprechen Sie uns gerne an.
Teilnahmebedingungen und allgemeine Serviceinformationen
Bitte informieren Sie sich über unsere besonderen BVL Online-Seminare Teilnahmebedingungen.
Beachten Sie unter anderem folgende Änderungen gegenüber unseren Teilnahmebedingungen von Präsenzseminaren:
- Sie erhalten unmittelbar nach der Buchung die Buchungsbestätigung, jedoch noch keine Zugangsdaten zum Online-Seminar.
- Die Rechnungsstellung und -fälligkeit gelten ab Anmeldung. Die Zugangsdaten werden spätestens 24 Std. vorher bereitgestellt.
- Eine Stornierung der Anmeldung ist nicht möglich.
- Sie sind für die Bereitstellung der Technik (Internet, Hardware, Software) und deren Funktionalität selbst verantwortlich.
Anrechenbarkeit auf APICS-Zertifizierung
Bei Teilnahme an diesem Online-Seminar erhalten Sie 2 Maintenance-Punkte.
Diese gelten als Nachweis zur Aufrechterhaltung Ihrer APICS-Zertifizierung als „Certified Supply Chain Professional (CSCP)“ und können angerechnet werden.
Weitere anrechenbare Seminare und Informationen finden Sie hier.