Teilnahmebedingungen der BVL Seminare

Teilnahmebedingungen

für Veranstaltungen der BVL Seminare

BVL Seminare sind ein Angebot der Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V., Schlachte 31, 28195 Bremen („der Veranstalter“). Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veran­staltungen mit Aus­nahme von Online-Seminaren und Inhouse-Trainings, für die separate Bedingungen bestehen.

Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmende die nachstehenden Teilnahmebedingungen des Veranstalters.

1. Verfahren

Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular auf der Webseite des Veranstalters www.bvl-seminare.de oder per E-Mail an seminare@bvl.de.

Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Ein­gangs berücksichtigt.

Anreise und Übernachtung sind von den Teilnehmenden selbst zu organisieren. In den Veranstaltungs- und Partnerhotels des Veranstalters stehen in der Regel begrenzte Zim­merkontingente zur Verfügung.

Die Teilnehmenden erhalten am Ende des Seminars eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Abschlusszertifikat. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Teilnahme an dem Semi­nar. Eine ordnungsgemäße Teilnahme liegt dann vor, wenn der Teilnehmende das Seminar an allen Tagen mit einer maximalen Fehlzeit von insgesamt 60 Minuten (z. B. durch ver­spätetes Eintreffen/früheres Verlassen des Seminars) besucht hat.

Sollte aufgrund nicht beeinflussbarer Umstände für die BVL Seminare eine Durchführung als Präsenzseminar nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, dieses Präsenzseminar hilfsweise durch ein qualitativ vergleichbares Online-Seminar zu ersetzen.

2. Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühr ist gem. §4 (22a) UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Die Höhe der Teilnahmegebühren ist der jeweiligen Seminarbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.

Sofern ein ermäßigter BVL-Mitgliederpreis gewährt wird, gilt dieser nur, wenn der Teilneh­mende zum Zeitpunkt der Buchung

a) selbst ein persönliches Mitglied der BVL oder

b) eingetragene Kontaktperson einer Firmenmitgliedschaft bei der BVL ist.

3. Stornierung und Umbuchung

3.1 Seminare/Sonstige Veranstaltungen

Die Stornierung einer Anmeldung muss schriftlich erfolgen und ist bis 4 Wochen vor Ver­anstaltungsbeginn kostenlos. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wer­den 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet, danach die volle Teilnahmegebühr. Maß­geblich ist das Eingangsdatum der Stornierung bei den BVL Seminaren.

Unabhängig davon besteht die Möglichkeit für den Teilnehmenden, bis einen Tag vor Se­minarbeginn einen Ersatzteilnehmenden zu benennen.

Einmalige Terminumbuchungen für Seminarteilnahmen sind bis 14 Tage vor Veranstal­tungsbeginn möglich. Für Umbuchungen wird eine Gebühr in Höhe von 20 Prozent des regulären Seminarpreises erhoben. Mehrfache Umbuchungen sind nicht möglich.

3.2 Zertifikats- und Intensivkurse

Die Stornierung von Zertifikats- und Intensivkursen muss schriftlich erfolgen und ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Veranstal­tungsbeginn werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet, danach die volle Teilnah­megebühr. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Stornierung bei den BVL Seminaren.

Unabhängig davon besteht die Möglichkeit für den Teilnehmenden, bis einen Tag vor Be­ginn des ersten Moduls einen Ersatzteilnehmenden zu benennen. Danach ist keine Teilneh­mendenumbuchung mehr möglich.

Für Terminumbuchungen gilt

a) bei Kursen, deren Kursmodule auch einzeln buchbar sind

Einmalige Terminumbuchungen einzelner Zertifikatskurs-Module sind bis 14 Tage vor Be­ginn des jeweiligen Moduls möglich. Für Umbuchungen wird eine Gebühr in Höhe von 20 Prozent des Modulpreises (anteilige Kosten der regulären Kursgebühr) erhoben. Mehrfache Umbuchungen sind nicht möglich.

b) bei Kursen, deren Kursmodule nicht einzeln buchbar sind

Terminumbuchungen einzelner Kursmodule nach Beginn des ersten Moduls sind nicht mög­lich, da diese Kurse aufgrund ihrer inhaltlichen Struktur nur als gesamte Veranstaltungen mit allen Modulen gebucht werden können.

3.3 Geprüfter Manager Logistik (GML)

Nach der Zulassung zum „Geprüften Manager Logistik“ (GML) erhalten der Teilnehmende eine Anmeldebestätigung. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind bis 6 Wochen vor Beginn möglich. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei den BVL Seminaren. Im Fall einer fristgerechten Stornierung wird die Vorauszahlung in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr ein­behalten, bei Stornierung nach Ablauf der Frist wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

Ersatzteilnehmende können bis 3 Wochen vor Beginn des GML benannt werden. Sie werden jedoch nur angenommen, wenn der Veranstalter die Zulassungsvoraussetzungen für den Ersatzteilnehmenden als erfüllt ansieht. Die Entscheidung trifft der Veranstalter nach eigenem Ermessen.

4. Absage durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Seminare bei unzureichender Teilnehmenden­zahl, Krankheit des Referenten oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen abzusagen oder zu verschieben.

Im Falle einer Absage wird der Teilnehmende unverzüglich informiert und bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig zurückerstattet. Die Mindestteilnehmendenzahl ist der jeweiligen Seminarbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen. Eine Informa­tion an die Teilnehmenden erfolgt in der Regel bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, unvorhersehbare Ereignisse sind davon ausgenommen.

Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche (u.a. für Hotel- oder Flug­buchungen), sind ausgeschlossen.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung über die Teilnahmegebühr wird in der Regel vier Wochen vor Veranstaltungs­beginn versendet. Für die Weiterbildung zum „Geprüften Mana­ger Logistik“ (GML) wird eine Vorauszahlung in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr sofort nach Anmeldung in Rechnung gestellt. Die restliche Teilnahmegebühr für die Weiterbildung zum GML wird in der Regel vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn versendet.

Alle Rechnungsbeträge sind nach Erhalt der Rechnung in der fakturierten Währung sofort zur Zahlung ohne Abzug fällig.

Bei kurzfristigen Anmeldungen ist die Teilnahmegebühr sofort fällig.

6. Änderungsvorbehalte

Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen oder beim Ablauf) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der Veran­staltung für die Teilnehmenden nicht wesentlich verändern. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere ver­gleichbar qualifizierte Personen zu ersetzen.

Der Veranstalter ist ebenfalls berechtigt, die Durchführung der Seminare an einen anderen Ort zu verlagern, sollte dies zur Gewährung der Durchführung erforderlich sein. In diesem Falle wird sich der Veranstalter bemühen, den Ort der Durchführung in die Nähe des ur­sprünglich vorgesehenen Seminarortes zu verlagern.

7. Datenschutz

Name und Anschrift der Teilnehmenden erscheinen auf einer Teilnehmendenliste, die Be­standteil der Seminarunterlagen ist. Dieser Veröffentlichung kann durch den Teilnehmen­den widersprochen werden.

Der Veranstalter behandelt die Daten der Teilnehmenden vertraulich und nutzt diese nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die von den Teilnehmenden übermittelten personenbezogenen Daten (siehe 7.2) werden zum Zwecke der Verwaltung gespeichert, genutzt und zu diesem Zweck - soweit notwendig - an dafür beauftragte Dienstleister und Kooperationspartner des Veranstalters weitergege­ben. Weitere Informa­tionen zum Datenschutz finden Sie unter http://www.bvl-semi­nare.de/datenschutz/.

7.1 Verantwortliche Stelle: Die verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Seminaranmeldung ist die Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V., Schlachte 31, 28195 Bremen.

7.2 Erhobene Daten: Im Rahmen der Anmeldung zu den Seminaren erheben wir die fol­genden Daten: Name, Vorname, ggf. Firma und Funktion in der Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsinformationen und ggf. abweichende Rechnungs­adresse.

7.3 Verwendungszweck: Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Seminars, zur Rechnungsstellung sowie zur Kommunikation im Vorfeld und Nachgang der Veranstaltung verwendet.

7.4 Rechtsgrundlage: Für die beschriebene Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung, Seminardurchführung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Wahrung berechtigter Interessen, basierend auf unserem Interesse, die Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern eines Seminars zu ermöglichen und zu fördern). Soweit ein Live-Online-Seminar aufgezeichnet wird, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).

7.5 Speicherdauer: Die Daten der Teilnehmenden werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke notwendig ist oder gesetzliche Aufbewah­rungsfristen bestehen.

7.6 Weitergabe von Daten: Eine Weitergabe von Daten der Teilnehmenden an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Seminars notwendig ist (z. B. an die Seminarleiter) oder der Veranstalter gesetzlich dazu verpflichtet ist.

7.7 Rechte des Teilnehmenden: Teilnehmende haben das Recht, jederzeit Auskunft über die beim Veranstalter gespeicherten Daten zu verlangen, sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Zudem haben Teilnehmende das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen und eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Anfragen können an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: info@bvl.de

7.8 Datensicherheit: Der Veranstalter setzt technische und organisatorische Sicherheits­maßnahmen ein, um die Daten der Teilnehmenden gegen unberechtigten Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen.

7.9 Beschwerderecht: Teilnehmende haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzvorschriften verstößt.

8. Urheberrechtlicher Schutz/Verhaltenskodex

Die Lehrinhalte sowie alle dem Seminarteilnehmenden überlassenen Unterlagen stellen das geistige und alleinige Eigentum des Veranstalters bzw. des Referenten dar. Bild- und Ton­aufnahmen durch die Teilnehmenden sind während der Veranstaltungen unzulässig und untersagt und führen zum sofortigen Veranstaltungsausschluss. Es ist untersagt, ohne Ge­nehmigung des Veranstalters die Lehrinhalte und die überlassenen Unterlagen zu kopieren bzw. Dritten zugänglich zu machen. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung dadurch entstandener Schäden ausdrücklich vor.

Während der Veranstaltungen können durch den Veranstalter Fotos erstellt werden, die zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters (z. B. auf LinkedIn) verwendet werden. Jeder Teilnehmende erklärt mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung sein Einverständ­nis dazu. Sollte ein Teilnehmender nicht auf Fotos abgebildet sein wollen, kann dies dem Veranstalter jederzeit schriftlich mitgeteilt werden. Die E-Mail-Adresse hierfür lautet: seminare@bvl.de

Der Teilnehmende verpflichtet sich, den jeweils gültigen Verhaltenskodex der Bundes­vereinigung Logistik e.V. einzuhalten.

9. Haftung

Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktu­alität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

Die Haftung des Veranstalters, mit Ausnahme der Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflicht­verletzungen der Erfüllungsgehilfen.

10. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszu­schließen. In diesen Fällen hat der Veranstalter einen Anspruch auf die Zahlung der vollen Teilnahmegebühr.

11. Gerichtsstand

Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach dem Verwaltungssitz des Veranstalters, dieser ist derzeit Bremen.

12. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt werden, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommt.

Stand: 13.01.2025