Teilnahmebedingungen der BVL Seminare
Teilnahmebedingungen
für Veranstaltungen der BVL Seminare
BVL Seminare sind ein Angebot der Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V., Schlachte 31, 28195 Bremen („der Veranstalter“). Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen mit Ausnahme von Online-Seminaren und Inhouse-Trainings, für die separate Bedingungen bestehen.
Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmende die nachstehenden Teilnahmebedingungen des Veranstalters.
1. Verfahren
Die Anmeldung zu einem Seminar erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular auf der Webseite des Veranstalters www.bvl-seminare.de oder per E-Mail an seminare@bvl.de.
Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Anreise und Übernachtung sind von den Teilnehmenden selbst zu organisieren. In den Veranstaltungs- und Partnerhotels des Veranstalters stehen in der Regel begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung.
Die Teilnehmenden erhalten am Ende des Seminars eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein Abschlusszertifikat. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Teilnahme an dem Seminar. Eine ordnungsgemäße Teilnahme liegt dann vor, wenn der Teilnehmende das Seminar an allen Tagen mit einer maximalen Fehlzeit von insgesamt 60 Minuten (z. B. durch verspätetes Eintreffen/früheres Verlassen des Seminars) besucht hat.
Sollte aufgrund nicht beeinflussbarer Umstände für die BVL Seminare eine Durchführung als Präsenzseminar nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, dieses Präsenzseminar hilfsweise durch ein qualitativ vergleichbares Online-Seminar zu ersetzen.
2. Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühr ist gem. §4 (22a) UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Die Höhe der Teilnahmegebühren ist der jeweiligen Seminarbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.
Sofern ein ermäßigter BVL-Mitgliederpreis gewährt wird, gilt dieser nur, wenn der Teilnehmende zum Zeitpunkt der Buchung
a) selbst ein persönliches Mitglied der BVL oder
b) eingetragene Kontaktperson einer Firmenmitgliedschaft bei der BVL ist.
3. Stornierung und Umbuchung
3.1 Seminare/Sonstige Veranstaltungen
Die Stornierung einer Anmeldung muss schriftlich erfolgen und ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet, danach die volle Teilnahmegebühr. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Stornierung bei den BVL Seminaren.
Unabhängig davon besteht die Möglichkeit für den Teilnehmenden, bis einen Tag vor Seminarbeginn einen Ersatzteilnehmenden zu benennen.
Einmalige Terminumbuchungen für Seminarteilnahmen sind bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Für Umbuchungen wird eine Gebühr in Höhe von 20 Prozent des regulären Seminarpreises erhoben. Mehrfache Umbuchungen sind nicht möglich.
3.2 Zertifikats- und Intensivkurse
Die Stornierung von Zertifikats- und Intensivkursen muss schriftlich erfolgen und ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet, danach die volle Teilnahmegebühr. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Stornierung bei den BVL Seminaren.
Unabhängig davon besteht die Möglichkeit für den Teilnehmenden, bis einen Tag vor Beginn des ersten Moduls einen Ersatzteilnehmenden zu benennen. Danach ist keine Teilnehmendenumbuchung mehr möglich.
Für Terminumbuchungen gilt
a) bei Kursen, deren Kursmodule auch einzeln buchbar sind
Einmalige Terminumbuchungen einzelner Zertifikatskurs-Module sind bis 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Moduls möglich. Für Umbuchungen wird eine Gebühr in Höhe von 20 Prozent des Modulpreises (anteilige Kosten der regulären Kursgebühr) erhoben. Mehrfache Umbuchungen sind nicht möglich.
b) bei Kursen, deren Kursmodule nicht einzeln buchbar sind
Terminumbuchungen einzelner Kursmodule nach Beginn des ersten Moduls sind nicht möglich, da diese Kurse aufgrund ihrer inhaltlichen Struktur nur als gesamte Veranstaltungen mit allen Modulen gebucht werden können.
3.3 Geprüfter Manager Logistik (GML)
Nach der Zulassung zum „Geprüften Manager Logistik“ (GML) erhalten der Teilnehmende eine Anmeldebestätigung. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind bis 6 Wochen vor Beginn möglich. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei den BVL Seminaren. Im Fall einer fristgerechten Stornierung wird die Vorauszahlung in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr einbehalten, bei Stornierung nach Ablauf der Frist wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Ersatzteilnehmende können bis 3 Wochen vor Beginn des GML benannt werden. Sie werden jedoch nur angenommen, wenn der Veranstalter die Zulassungsvoraussetzungen für den Ersatzteilnehmenden als erfüllt ansieht. Die Entscheidung trifft der Veranstalter nach eigenem Ermessen.
4. Absage durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Seminare bei unzureichender Teilnehmendenzahl, Krankheit des Referenten oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen abzusagen oder zu verschieben.
Im Falle einer Absage wird der Teilnehmende unverzüglich informiert und bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden vollständig zurückerstattet. Die Mindestteilnehmendenzahl ist der jeweiligen Seminarbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen. Eine Information an die Teilnehmenden erfolgt in der Regel bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, unvorhersehbare Ereignisse sind davon ausgenommen.
Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche (u.a. für Hotel- oder Flugbuchungen), sind ausgeschlossen.
5. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung über die Teilnahmegebühr wird in der Regel vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn versendet. Für die Weiterbildung zum „Geprüften Manager Logistik“ (GML) wird eine Vorauszahlung in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr sofort nach Anmeldung in Rechnung gestellt. Die restliche Teilnahmegebühr für die Weiterbildung zum GML wird in der Regel vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn versendet.
Alle Rechnungsbeträge sind nach Erhalt der Rechnung in der fakturierten Währung sofort zur Zahlung ohne Abzug fällig.
Bei kurzfristigen Anmeldungen ist die Teilnahmegebühr sofort fällig.
6. Änderungsvorbehalte
Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen oder beim Ablauf) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der Veranstaltung für die Teilnehmenden nicht wesentlich verändern. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere vergleichbar qualifizierte Personen zu ersetzen.
Der Veranstalter ist ebenfalls berechtigt, die Durchführung der Seminare an einen anderen Ort zu verlagern, sollte dies zur Gewährung der Durchführung erforderlich sein. In diesem Falle wird sich der Veranstalter bemühen, den Ort der Durchführung in die Nähe des ursprünglich vorgesehenen Seminarortes zu verlagern.
7. Datenschutz
Name und Anschrift der Teilnehmenden erscheinen auf einer Teilnehmendenliste, die Bestandteil der Seminarunterlagen ist. Dieser Veröffentlichung kann durch den Teilnehmenden widersprochen werden.
Der Veranstalter behandelt die Daten der Teilnehmenden vertraulich und nutzt diese nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die von den Teilnehmenden übermittelten personenbezogenen Daten (siehe 7.2) werden zum Zwecke der Verwaltung gespeichert, genutzt und zu diesem Zweck - soweit notwendig - an dafür beauftragte Dienstleister und Kooperationspartner des Veranstalters weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter http://www.bvl-seminare.de/datenschutz/.
7.1 Verantwortliche Stelle: Die verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Seminaranmeldung ist die Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V., Schlachte 31, 28195 Bremen.
7.2 Erhobene Daten: Im Rahmen der Anmeldung zu den Seminaren erheben wir die folgenden Daten: Name, Vorname, ggf. Firma und Funktion in der Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsinformationen und ggf. abweichende Rechnungsadresse.
7.3 Verwendungszweck: Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Seminars, zur Rechnungsstellung sowie zur Kommunikation im Vorfeld und Nachgang der Veranstaltung verwendet.
7.4 Rechtsgrundlage: Für die beschriebene Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung, Seminardurchführung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Wahrung berechtigter Interessen, basierend auf unserem Interesse, die Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern eines Seminars zu ermöglichen und zu fördern). Soweit ein Live-Online-Seminar aufgezeichnet wird, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).
7.5 Speicherdauer: Die Daten der Teilnehmenden werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke notwendig ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.
7.6 Weitergabe von Daten: Eine Weitergabe von Daten der Teilnehmenden an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Seminars notwendig ist (z. B. an die Seminarleiter) oder der Veranstalter gesetzlich dazu verpflichtet ist.
7.7 Rechte des Teilnehmenden: Teilnehmende haben das Recht, jederzeit Auskunft über die beim Veranstalter gespeicherten Daten zu verlangen, sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Zudem haben Teilnehmende das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen und eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Anfragen können an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: info@bvl.de
7.8 Datensicherheit: Der Veranstalter setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die Daten der Teilnehmenden gegen unberechtigten Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen.
7.9 Beschwerderecht: Teilnehmende haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzvorschriften verstößt.
8. Urheberrechtlicher Schutz/Verhaltenskodex
Die Lehrinhalte sowie alle dem Seminarteilnehmenden überlassenen Unterlagen stellen das geistige und alleinige Eigentum des Veranstalters bzw. des Referenten dar. Bild- und Tonaufnahmen durch die Teilnehmenden sind während der Veranstaltungen unzulässig und untersagt und führen zum sofortigen Veranstaltungsausschluss. Es ist untersagt, ohne Genehmigung des Veranstalters die Lehrinhalte und die überlassenen Unterlagen zu kopieren bzw. Dritten zugänglich zu machen. Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung dadurch entstandener Schäden ausdrücklich vor.
Während der Veranstaltungen können durch den Veranstalter Fotos erstellt werden, die zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters (z. B. auf LinkedIn) verwendet werden. Jeder Teilnehmende erklärt mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung sein Einverständnis dazu. Sollte ein Teilnehmender nicht auf Fotos abgebildet sein wollen, kann dies dem Veranstalter jederzeit schriftlich mitgeteilt werden. Die E-Mail-Adresse hierfür lautet: seminare@bvl.de
Der Teilnehmende verpflichtet sich, den jeweils gültigen Verhaltenskodex der Bundesvereinigung Logistik e.V. einzuhalten.
9. Haftung
Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
Die Haftung des Veranstalters, mit Ausnahme der Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.
10. Ausschluss von der Teilnahme
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat der Veranstalter einen Anspruch auf die Zahlung der vollen Teilnahmegebühr.
11. Gerichtsstand
Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach dem Verwaltungssitz des Veranstalters, dieser ist derzeit Bremen.
12. Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Bedingungen soll die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzt werden, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommt.
Stand: 13.01.2025