Teilnahmebedingungen der BVL Seminare

 

Mit der Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die nachstehenden Teilnahmebedingungen der BVL Seminare.

1. Verfahren

Die Teilnehmer erhalten nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung mit weiteren Informationen zur gebuchten Veranstaltung und zum Veranstaltungsort.

Anreise und Übernachtung ist von den Teilnehmern selbst zu organisieren. In den Veranstaltungs- und Partnerhotels des Veranstalters stehen in der Regel begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung.

Die Teilnehmer erhalten am Ende des Seminars ein Teilnahme- bzw. Abschlusszertifikat. Voraussetzung ist die ordnungsgemäße Teilnahme an dem Seminar. Eine ordnungsgemäße Teilnahme liegt dann vor, wenn der Teilnehmer das Seminar an allen Tagen mit einer maximalen Fehlzeit von insgesamt 60 Minuten (z. B. durch verspätetes Eintreffen/früheres Verlassen des Seminars) besucht hat.

Sollte aufgrund nicht beeinflussbarer Umstände für die BVL Seminare eine Durchführung der Präsenzseminare nicht möglich sein, behalten wir uns das Recht vor, dieses Präsenzseminar hilfsweise durch ein qualitativ vergleichbares Online-Seminar zu ersetzen. 

2. Teilnahmegebühren

Die Teilnehmergebühr ist gem. §4 (22a) UstG von der Umsatzsteuer befreit. 

Die Höhe der Teilnahmegebühren ist den jeweiligen Seminarbeschreibungen im Internet unter
http://www.bvl-seminare.de/seminarangebote/alle-seminare-und-zertifikatskurse/ zu entnehmen. Sofern ein ermäßigter BVL Mitgliederpreis gewährt wird, gilt dieser für, wenn Sie zum Zeitpunkt der Buchung

a) selbst ein persönliches Mitglied bei der BVL oder

b) eingetragene Kontaktperson einer Firmenmitgliedschaft bei der BVL sind.

3. Stornierung und Umbuchung

3.1 Seminare

Die Stornierung einer Anmeldung muss schriftlich erfolgen und ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei den BVL Seminaren. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet, danach die volle Teilnahmegebühr.

Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, bis einen Tag vor Seminarbeginn einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

Einmalige Terminumbuchungen von Seminaren sind bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Für Umbuchungen wird eine Gebühr in Höhe von 20 Prozent des regulären Seminarpreises erhoben. Mehrfache Umbuchungen sind nicht möglich.
 

3.2 Zertifikats- und Intensivkurse

Die Stornierung von Zertifikats- und Intensivkursen muss schriftlich erfolgen und ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei den BVL Seminaren. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 Prozent der Teilnahmegebühr berechnet, danach die volle Teilnahmegebühr.

Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer bis einen Tag vor Beginn des ersten Moduls zu benennen.

Nach Beginn des ersten Moduls ist keine Teilnehmerumbuchung mehr möglich.

Für Terminumbuchungen gilt

a) bei Kursen, deren Kursmodule auch einzeln buchbar sind

Einmalige Terminumbuchungen einzelner Zertifikatskurs-Module sind bis 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Moduls möglich. Für Umbuchungen wird eine Gebühr in Höhe von 20 Prozent des Modulpreises (anteilige Kosten der regulären Kursgebühr) erhoben. Mehrfache Umbuchungen sind nicht möglich.

b) bei Kursen, deren Kursmodule nicht einzeln buchbar sind

Terminumbuchungen einzelner Kursmodule nach Beginn des ersten Moduls sind nicht möglich, da diese Kurse aufgrund ihrer inhaltlichen Struktur nur als gesamte Veranstaltungen mit allen Modulen gebucht werden können.
 

3.3 Sonstige Tagesveranstaltungen

Umbuchungen und Absagen müssen schriftlich erfolgen. Im Verhinderungsfall kann ein Ersatzteilnehmer bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn benannt werden. Mehrfache Umbuchungen sind nicht möglich. Bei Absagen innerhalb einer Woche vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Gebühr fällig. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei den BVL Seminaren.
 

3.4 Kompakt Studium Logistik (KSL)

Nach der Zulassung zum Kompakt Studium Logistik wird eine Vorauszahlung von 20 Prozent der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind bis 6 Wochen vor Beginn möglich. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei den BVL Seminaren. In diesem Fall wird die Vorauszahlung einbehalten. Nach Ablauf der Frist wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

Ersatzteilnehmer können bis 3 Wochen vor Beginn des KSL benannt werden. Sie werden jedoch nur angenommen, wenn der Veranstalter die Zulassungsvoraussetzungen als erfüllt ansieht. Die Entscheidung trifft der Veranstalter.

4. Absage durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aufgrund höherer Gewalt (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten) die Veranstaltung absagen bzw. verlegen. Im zuerst genannten Fall erfolgt die Absage spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Die Mindestteilnehmerzahl geht aus der jeweiligen Seminarbeschreibung im Internet hervor. Im Falle der Absage oder Verlegung einer Veranstaltung durch den Veranstalter werden dem Teilnehmer keine Umbuchungs- oder Stornierungskosten berechnet.

Für Aufwendungen (z. B. Flug- und Hotelbuchungen), die dem Teilnehmer vor Rechnungsempfang entstanden sind, übernimmt der Veranstalter im Falle der Absage oder Umbuchung einer Veranstaltung keine Haftung.

Änderungen und Ergänzungen des Veranstaltungsablaufs bleiben vorbehalten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung über die Teilnahmegebühr wird in der Regel vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn versendet. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt in der fakturierten Währung zur Zahlung ohne Abzug fällig. 

6. Änderungsvorbehalte

Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich verändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

Wir sind berechtigt, die Durchführung der Seminare an einen anderen Ort zu verlagern, sollte dies zur Gewährung der Durchführung erforderlich sein. Wir bemühen uns diesen in die Nähe des ursprünglich vorgesehenen Seminarortes zu verlagern.

7. Datenschutz

Name und Anschrift der Teilnehmer erscheinen auf einer Teilnehmerliste, die Bestandteil der Seminarunterlagen ist. Dieser Veröffentlichung kann durch den Teilnehmer widersprochen werden.

Der Veranstalter behandelt die Daten der Teilnehmenden vertraulich und nutzt diese nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die von den Teilnehmenden übermittelten Bestandsdaten (Vorname, Nachname, Anschrift, E-Mail etc.) werden zum Zwecke der Verwaltung gespeichert, genutzt und zu diesem Zweck - soweit notwendig - an dafür beauftragte Dienstleister und Kooperationspartner des Veranstalters weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter http://www.bvl-seminare.de/datenschutz/.

8. Urheberrechtlicher Schutz/Verhaltenskodex

Die Lehrinhalte sowie alle dem Seminarteilnehmer überlassenen Unterlagen stellen das geistige und alleinige Eigentum des Veranstalters bzw. des Referenten dar. Bild- und Tonaufnahmen sind während der Seminare unzulässig und untersagt und führen zum sofortigen Seminarausschluss. Es ist untersagt, ohne Genehmigung des Veranstalters die Lehrinhalte und die überlassenen Unterlagen zu kopieren bzw. Dritten zugänglich zu machen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, den jeweils gültigen Verhaltenskodex der Bundesvereinigung Logistik e. V. einzuhalten.

9. Haftung

Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

Die Haftung des Veranstalters, mit Ausnahme der Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen.

10. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat der Veranstalter einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnehmerentgeltes.

 

Gültig ab 29. März 2022