Seminarziel
Zum 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) – parallel dazu tritt das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in Kraft. Der Stichtag markiert jedoch erst den Beginn: Viele Pflichten entstehen erst stufenweise in den kommenden Jahren oder setzen noch ausstehende Umsetzungsakte der EU-Kommission voraus, die die Verordnung mit konkretem Inhalt füllen werden. Die PPWR betrifft nicht nur die Verpackungsindustrie, sondern faktisch jedes Unternehmen, das Waren in Verkehr bringt, Produkte importiert oder Handelsmarken vertreibt. Wer Verpackungen verwendet – ob Verkaufs- oder Transportverpackungen – ist betroffen. Hinzu kommt, dass die PPWR eine neue, europaweit einheitliche Rollenverteilung einführt, die in der Praxis bereits zu Konflikten entlang der Lieferkette führt. Insbesondere die Frage, wer für welche Verpackungen als Erzeuger gilt und damit die zentrale Compliance-Verantwortung trägt, bedarf in vielen Konstellationen einer genauen Untersuchung. In diesem Seminar erfahren Sie, welche Pflichten ab dem 12. August 2026 gelten, welche in den kommenden Jahren hinzukommen und welche praktischen Implikationen sich daraus für Unternehmen entlang der Lieferkette ergeben.
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